Änderung der Energieeffizienzverordnung

Änderung der Energieeffizienzverordnung

Zum 01.07.2021 tritt eine neue Verordnung bezüglich der Energieeffizienzklassen von Drehstrommotoren in Kraft.
Wir haben hier für Sie die relevanten Änderungen kompakt zusammengefasst:
  • Was ändert sich ab dem 01.07.2021?
    • Ab dem 01.07.2021 tritt die „New Regulation (EU) 2019/1781“ in Kraft. Hierbei handelt es sich um maßgebliche Änderungen zur noch aktuellen Verordnung (EG) 640/2009:
    • Motoren von 0,12 kW – 0,55 kW müssen den IE2-Wirkungsgrad erfüllen. Motoren von 0,75 kW – 1.000 kW müssen den IE3-Wirkungsgrad erfüllen. Auch 8-polige Motoren (750 1/min) müssen diese Wirkungsgrade zukünftig einhalten. Die Ausnahme der Nutzung von IE2-Motoren mit einer Drehzahlregulierung entfällt künftig.
  • Welche Motoren sind betroffen?
    • Drehstrom-Asynchronmotoren mit einer Drehzahl
    • Motoren in explosiver Umgebung (Zone 1: Ex db; Zone 2: Ex dc, Ex ec; Zone 21: Ex tb; Zone 22: Ex tc)
    • Motoren für den Betrieb S1, S3>80%, S6>80%
    • Bremsmotoren, deren Effizienz unabhängig von der Bremse ermittelt werden kann
    • Getriebemotoren, die mit dem Getriebe fest verbunden und in einem Gehäuse verbaut sind
    • TEAO Motoren (Totally Enclosed Air Over)
  • Welche Leistungen und welche Polzahlen?
    • IE2: 0,12 kW – 0,55 kW
    • IE3: 0,75 kW – 1.000 kW
    • 8-polige Motoren müssen ab dann ebenfalls die Wirkungsgrade einhalten
  • Gilt die neue Verordnung für alle Spannungen und Frequenzen?
    • Die Verordnung deckt die Spannungsbereiche von 50 bis 1.000 Volt ab.
    • Betroffen sind die Spannungen 50 Hz, 60 Hz und 50/60 Hz
  • Gibt es Ausnahmen? Wenn ja, welche?
    • Hochspannungsmotoren
    • TENV/unbelüftete Motoren (Totally Enclosed Non Ventilated)
    • Polumschaltbare Motoren
  • Was passiert mit den Motoren, z.B. aus Rahmenverträgen, die bereits bei uns im Lager liegen?
    • Alle Motoren, die bereits bei uns auf Lager sind, dürfen nach wie vor verkauft werden, z.B. auch Motoren aus Rahmenverträgen.
  • Was ist mit Ersatzmotoren?
    • Identische Ersatzmotoren dürfen noch bis zum 01. Juli 2022 geliefert werden, sofern sie wirklich nur als Austausch für einen defekten Motor gelten.